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Neue Zusatzversicherung – Gesundheitsrechtsschutz

Die neue Gesundheitsrechtsschutz kann nicht nur genau so viel wie die Patientenrechtsschutz – sie kann noch mehr! Frage: «Schützt mich die Versicherung auch bei Streitigkeiten mit Versicherern?» Unsere bisherige Antwort: «Nein.» Mit der Gesundheitsrechtsschutz ändert sich das. 

Die Gesundheitsrechtsschutz deckt dieselben Leistungen ab, wie die Patientenrechtsschutz. Weiter nimmt sie aber zusätzlich Ihre rechtlichen Interessen bei Streitigkeiten mit Versicherern wahr und deckt die dabei entstehenden Verfahrens- und Gerichtskosten innerhalb des festgelegten Leistungsrahmens. Selbstverständlich ist es Ihnen möglich, dass Sie bei einem Neuabschluss der Gesundheitsrechtsschutz die Patientenrechtsschutz beibehalten können. Wir sehen dafür allerdings keine Notwendigkeit. Beim Abschluss der Gesundheitsrechtsschutz über das Online-Formular, können Sie auswählen, ob Sie die Patientenrechtsschutz aufheben möchten oder nicht.

Die Monatsprämie beläuft sich auf Fr. 1.50 für eine Einzelperson. Für einen zusätzlichen Franken pro Monat, kann die ganze Familie (im selben Haushalt und als Familienpolice erfasst) ebenfalls mitversichert werden.