UVG Obligatorium

UVG Obligatorium

Mit dieser Unfallversicherung versichern Sie Ihre Mitarbeitenden wie gesetzlich vorgeschrieben gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, sowie gegen Nichtberufsunfälle, sofern ein Arbeitnehmer durchschnittlich mindestens acht Stunden pro Woche beschäftigt wird.

Die Betreuung gewährleistet die Sumiswalder, Versicherungsträger ist die OEKK.

  • Mitarbeitende, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind bei Berufsunfällen, Berufskrankheiten und in der Freizeit für Nichtberufsunfälle versichert 
  • Mitarbeitende, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind bei Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Unfällen auf dem Arbeitsweg versichert
  • Die Deckung umfasst folgende Heilungskosten: ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arzneimittel, Labor, Hauspflege, Kurbeiträge, Hilfsmittel sowie Sachschäden, Reise- Rettungs- und Transportkosten
  • Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung (ohne Kostenbeteiligung)
  • Bei voller Arbeitsunfähigkeit ist ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag ein Taggeld für 80% des versicherten Lohnes enthalten (versicherbarer Lohn max. CHF 126’000.–)
  • Hilflosenentschädigungen (je nach Schwere der Hilflosigkeit)
  • Hinterlassenenrenten im Todesfall
  • Integritätsentschädigung (Je nach Schwere des Integritätsschadens bis zum UVG-Lohnmaximum)