Patientenrechtsschutz

Patientenrechtsschutz

Die Patientenrechtsschutz-Versicherung schützt Familien und Einzelpersonen bei Streitigkeiten mit Spitälern, Ärzten, Zahnärzten, Chiropraktoren, Apotheken und anderen anerkannten Leistungserbringern.

Die Versicherung übernimmt die Beratung, Vertretung und Verteidigung in folgenden Fällen:

  • Streitigkeiten über mögliche Fehlbehandlungen
  • Schadenersatzforderungen infolge Fehlbehandlungen
  • Unterlassung von Untersuchungen
  • Verletzung der Aufklärungspflicht
  • Fehlinformationen
  • Informationsverweigerung

Für Fr. 1.– pro Monat ist die ganze Familie versichert, unabhängig, wie viele Personen sie umfasst. Alle die bei uns die Grundversicherung abgeschlossen haben und in derselben Familienpolice versichert sind, sind mitversichert sobald eine Person die Patientenrechtsschutz-Versicherung abschliesst (also auch Konkubinat und WG).

  Per 01. Januar 2021 wechseln wir zum Versicherungsträger Coop Rechtsschutz AG. Daraus ergeben sich keine negativen Auswirkung bezüglich Versicherungsdeckung. Das Konsumentenmagazin «K-Tipp» hat die Coop-Rechtsschutz in den beiden letzten Untersuchungen (2011 und 2016) auf Platz 1 aller Rechtsschutz-Versicherer gesetzt. Die Monatsprämie bleibt unverändert bei CHF 1.– pro Monat. Unten finden Sie die neuen Versicherungsbedingungen gültig ab 01.01.2021 zum Herunterladen.

Downloads

Leistungsangebot (PDF)

Prospekt Patientenrechtsschutz (PDF)

Kundeninformation nach Art. 3 VVG (PDF)

Versicherungsbedingungen Patientenrechtsschutz (PDF)