Gesundheitsrechtsschutz

Gesundheitsrechtsschutz

Die Gesundheitsrechtsschutz-Versicherung bietet im Gegensatz zum Patientenrechtsschutz nicht nur Schutz bei Streitigkeiten mit Leistungserbringern, sondern auch zusätzlich Schutz bei versicherungsrechtlichen Streitigkeiten und ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen.

Sie beinhaltet folgende Leistungen:

  • die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und die Bearbeitung der Rechtsschutzfälle durch den Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz AG
  • die Bezahlung bis maximal CHF 300 000 (ausserhalb Europas CHF 150 000) pro Rechtsfall:
  • der Kosten beigezogener Rechtsanwälte
  • der Kosten von Expertisen
  • der zu Lasten der versicherten Person gehenden Verfahrens- und Gerichtskosten
  • der der versicherten Person auferlegten Parteientschädigung an die Gegenpartei
Einzel- und Mehrpersonenhaushalt

Die Monatsprämie für die Gesundheitsrechtsschutzversicherung beträgt für Einzelversicherte CHF 1.50 und für Mehrpersonenhaushalte CHF 2.50.

Downloads

Leistungsangebot (PDF)

Prospekt Gesundheitsrechtsschutz (PDF)

Kundeninformation nach Art.3 VVG (PDF)

Allgemeine Vertragsbedingungen Gesundheitsrechtsschutz (PDF)