Gesundheitsrechtsschutz
Die Gesundheitsrechtsschutz-Versicherung bietet im Gegensatz zum Patientenrechtsschutz nicht nur Schutz bei Streitigkeiten mit Leistungserbringern, sondern auch zusätzlich Schutz bei versicherungsrechtlichen Streitigkeiten und ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen.
Sie beinhaltet folgende Leistungen:
- die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und die Bearbeitung der Rechtsschutzfälle durch den Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz AG
- die Bezahlung bis maximal CHF 300 000 (ausserhalb Europas CHF 150 000) pro Rechtsfall:
- der Kosten beigezogener Rechtsanwälte
- der Kosten von Expertisen
- der zu Lasten der versicherten Person gehenden Verfahrens- und Gerichtskosten
- der der versicherten Person auferlegten Parteientschädigung an die Gegenpartei
Einzel- und Mehrpersonenhaushalt
Die Monatsprämie für die Gesundheitsrechtsschutzversicherung beträgt für Einzelversicherte CHF 1.50 und für Mehrpersonenhaushalte CHF 2.50.
Downloads
Prospekt Gesundheitsrechtsschutz (PDF)
Kundeninformation nach Art.3 VVG (PDF)
Allgemeine Vertragsbedingungen Gesundheitsrechtsschutz (PDF)