Taggeldversicherung

Taggeldversicherung

Die Taggeldversicherung bezweckt, die Versicherten gegen Erwerbsausfall bei krankheits- und unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit abzusichern.

Nicht erwerbstätige Hausfrauen und -männer können ebenfalls eine Taggeldversicherung beantragen, höchstens aber von Fr. 50.–

Die Taggeldversicherung kann wie folgt abgeschlossen werden:

  • mit Leistungsbeginn ab 3. Erkrankungs- oder Unfalltag.
  • mit Leistungsbeginn nach 7 / 14 / 30 / 60 / 90 / 120 / 150 / 180 / 270 / 360 oder 720 Erkrankungs- oder Unfalltagen.
  • Sie können ein Taggeld von Fr. 2.–, Fr. 5.– und ab diesem Betrag in Abstufungen von weiteren Fr. 5.– versichern, bis zu einem Maximum von Fr. 350.– pro Tag.
  • Leistungsdauer 720 Tage innerhalb von 900 aufeinander folgenden Tagen.
  • Bei Mutterschaft hat die Versicherte in Ergänzung zur EO Anspruch auf das versicherte Taggeld während 16 Wochen.

Die Sumiswalder versichert auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall und Mutterschaft im Rahmen einer Kollektiv Taggeldversicherung.

Eine Arbeitsunfähigkeit muss innert 5 Arbeitstagen bei uns angemeldet werden und innert 3 weiteren benötigen wir ein entsprechendes Arztzeugnis.
Zum Thema

Für eine Taggeld-Offerte wenden Sie sich bitte an die Kundenberatung unter 034 432 30 99.
Ich bin arbeitslos, was ist zu beachten?
Häufige Fragen

Downloads

Leistungsangebot (PDF)

Taggeldreglement 2021 (PDF)

Taggeldreglement 2024 (PDF)