KTI Kapitalversicherung

KTI Kapitalversicherung

Tod und Invalidität

Die Kapitalversicherung Tod und Invalidität (KTI) richtet sich vor allem an nicht erwerbstätige Personen, die nicht auf obligatorische Berufsversicherungen wie das BVG zählen können. Sie bzw. ihre Angehörigen sind in diesem Fall auf sich selbst angewiesen. Anstelle einer umfangreichen Lebensversicherung bietet KTI eine gezielte und zweckmässige Lösung.

KTI leistet bei Invalidität oder Tod bei Krankheit und/oder Unfall (je nach Wahl bei Abschluss) eine vereinbarte Kapitalzahlung. Die Höhe der Leistungen kann für beide Risiken individuell bestimmt werden.

Leistungsangebote

  • Versicherung für das Todesfallrisiko
  • Versicherung für das Invaliditätsrisiko
  • Versicherung für beide Risiken

Leistungspräzisierungen

  • Die Versicherungsleistungen können durch sie in Abstufungen von Fr. 10’000.– bestimmt werden.
  • Ab 1. Januar nach Vollendung des 55. Altersjahres sinkt die gewählte Versicherungsleistung jährlich um 20%.
  • Mit Beginn der Leistungspflicht der Invaliditätsversicherung wird das Invaliditätskapital fällig.

Downloads

Leistungsangebot (PDF)

Prospekt Kapitalversicherung Tod-Invalidität (PDF)

Versicherungsbedingungen Kapitalversicherung Tod-Invalidität (PDF)

Versicherungsbedingungen Zusatzversicherungen (PDF)