Kollektive Taggeldversicherung

Kollektive Taggeldversicherung

Mit der Taggeldversicherung im Rahmen eines Kollektivvertrages gelten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlungspflicht ab. Darüber hinaus profitieren Ihre Mitarbeitenden von zusätzlichen Taggeldleistungen während einer Mutterschaft.

Die kollektive Taggeldversicherung kann ab einem Personenkreis von mindestens zwei Personen wie folgt abgeschlossen werden:

  • mit Leistungsbeginn ab 3. Erkrankungs- oder Unfalltag.
  • mit Leistungsbeginn nach 7 / 14 / 30 / 60 / 90 / 120 / 150 / 180 / 270 / 360 oder 720 Erkrankungs- oder Unfalltagen.
  • Leistungsgrade von 80%, 90% oder 100% des AVH-Lohnes versicherbar
  • Leistungsdauer 720 Tage innerhalb von 900 aufeinander folgenden Tagen.
  • Bei Mutterschaft hat die Versicherte in Ergänzung zur EO Anspruch auf das versicherte Taggeld während 16 Wochen.