Heilungskosten zu Lasten der Grundversicherung
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von möglichen Kosten der Grundversicherung. Die Liste ist unverbindlich und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient lediglich als Gedankenstütze.
- Ambulante Behandlungen (Ärzte und andere anerkannte Medizinalpersonen wie Physiotherapeuten, Chiropraktoren, etc.)
- Von Ärzten oder Chiropraktoren verordnete Medikamente der Arzneimittel- und Spezialitätenliste
- Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen Spitals im Wohnkanton
- Max. 21 Tage lang 10.–/Tag an Badekuren (vom Arzt verordnet)
- Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung alle 3 Jahre
- Beiträge an Hilfsmittel gemäss Liste «Mittel und Gegenstände» wenn ärztlich verordnet
- Impfungen und Entwicklungskontrollen gemäss KVG
- Bis zum 18. Altersjahr CHF 180.–/Kalenderjahr bei Brillengläsern und Kontaktlinsen, dann alle 5 Jahre (ärztliche Verordnung notwendig)
- 50%, max. CHF 500.–/Kalenderjahr an Transportkosten
- 50%, max. CHF 5’000.–/Kalenderjahr an Rettungskosten
- Zahnbehandlungen bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wegen einer schweren Allegemeinerkrankung
- Volle Kostendeckung bei Notfällen im Ausland, max. doppelter Betrag des Tarifs des Wohnkantons in der Schweiz
- Leistungen mit Kostenbeteiligung bei Schwangerschaft:
- Kompressionsstrümpfe
- Hospitalisation zur Vermeidung einer Frühgeburt
- Physiotherapie infolge Rückenbeschwerden
- Behandlung von Schwangerschaftsdiabetes
- Medikamente
- Milchpumpen
- Stillkompressen
- Psychotherapie wegen Depression nach Geburt
Wir weisen Sie darauf hin, dass die oben aufgeführten Leistungen auch bei Unfall mit Kostenbeteiligung (Jahresfranchise, 10% Selbstbehalt) abgerechnet werden, wenn Sie die Unfalldeckung bei der Krankenkasse eingeschlossen haben.