Heilungskosten zu Lasten der Grundversicherung

Heilungskosten zu Lasten der Grundversicherung

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von möglichen Kosten der Grundversicherung. Die Liste ist unverbindlich und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient lediglich als Gedankenstütze.

  • Ambulante Behandlungen (Ärzte und andere anerkannte Medizinalpersonen wie Physiotherapeuten, Chiropraktoren, etc.)
  • Von Ärzten oder Chiropraktoren verordnete Medikamente der Arzneimittel- und Spezialitätenliste
  • Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen Spitals im Wohnkanton
  • Max. 21 Tage lang 10.–/Tag an Badekuren (vom Arzt verordnet)
  • Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung alle 3 Jahre
  • Beiträge an Hilfsmittel gemäss Liste «Mittel und Gegenstände» wenn ärztlich verordnet
  • Impfungen und Entwicklungskontrollen gemäss KVG
  • Bis zum 18. Altersjahr CHF 180.–/Kalenderjahr bei Brillengläsern und Kontaktlinsen, dann alle 5 Jahre (ärztliche Verordnung notwendig)
  • 50%, max. CHF 500.–/Kalenderjahr an Transportkosten
  • 50%, max. CHF 5’000.–/Kalenderjahr an Rettungskosten
  • Zahnbehandlungen bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wegen einer schweren Allegemeinerkrankung
  • Volle Kostendeckung bei Notfällen im Ausland, max. doppelter Betrag des Tarifs des Wohnkantons in der Schweiz
  • Leistungen mit Kostenbeteiligung bei Schwangerschaft:
    • Kompressionsstrümpfe
    • Hospitalisation zur Vermeidung einer Frühgeburt
    • Physiotherapie infolge Rückenbeschwerden
    • Behandlung von Schwangerschaftsdiabetes
    • Medikamente
    • Milchpumpen
    • Stillkompressen
    • Psychotherapie wegen Depression nach Geburt

Wir weisen Sie darauf hin, dass die oben aufgeführten Leistungen auch bei Unfall mit Kostenbeteiligung (Jahresfranchise, 10% Selbstbehalt) abgerechnet werden, wenn Sie die Unfalldeckung bei der Krankenkasse eingeschlossen haben.