junge Erwachsene

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Die Zeit des Erwachsenwerdens ist spannend und schwierig zugleich. Neue Freiheit aber auch neue Verantwortung gehen damit einher. Nebst der persönlichen Belastung nimmt auch die finanzielle Belastung zu. So sind auch die Prämien-Sprünge vom Kind zum Jugendlichen und schliesslich zum Erwachsenen enorm. Der Gesetzgeber sieht hier für alle Krankenversicherer vorgegebene Altersklassen vor.

Prämienrechner

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Altersgruppen und Sparmöglichkeiten

Grundversicherung – Wissenswertes und Sparmöglichkeiten

In der Grundversicherung nach KVG sind die Altersklassen von 0-18 Jahre (Kinder), 19-25 Jahre (Jugendliche) und ab 26 Jahren (Erwachsene).

In der Grundversicherung haben Sie zwei Möglichkeiten, die monatliche Prämien zu beeinflussen.

  • Jahresfranchise
    Mit einer wählbaren Franchise (jährliche Kostenbeteiligung für Kinder zwischen 0.– und 600.– Franken wählbar, für Jugendliche und Erwachsene zwischen 300.– und 2’500.– Franken), können Sie die monatliche Prämien um bis zu 43% senken. Bei der Wahl der Jahresfranchise empfehlen wir den Abschnitt «Kostenbeteiligung» in der Rubrik «Häufige Fragen» und unseren Franchisen-Rechner zur Berechnung der optimalen Franchise.
  • Versicherungsmodell
    Mit dem Versicherungsmodell «freie Arztwahl» haben Sie, wie der Name sagt, die freie Arztwahl. Sind Sie bereit, als erste Anlaufstelle einen fixen Hausarzt zu wählen (Hausarztmodell) oder vor einem Arztbesuch eine telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen (sumis24Telmed), so können Sie damit 8% einsparen. Die Versicherungsmodelle Hausarztmodell und sumis24Telmed können nicht kombiniert werden.
Zusatzversicherung

Bei den Zusatzversicherungen nach VVG können die Altersklassen je nach Produkt unterschiedlich sein. In den meisten Zusatzversicherungen sind diese 0-18, 19-25, 26-30, 31-35, 36-45, 46-55, 56-60, 61-70, 71-80 und über 80 Jahre. Gerade die Zahnversicherung Dental und die Kapitalversicherungen (UTI und KTI) bilden hier eine Ausnahme und sein in andere Altersklassen unterteilt.


Während der Ausbildung

Lehrstelle, Praktikum, 10. Schuljahr, Auslandaufenthalt, Gymnasium, Studium an der Uni oder Fachhochschule, etc. – Die Möglichkeiten sind schier unbegrenzt. Hierbei gilt es zu beachten, dass Sie eine Unfalldeckung benötigen, sofern Sie nicht über einen Arbeitgeber unfallversichert sind. Unfallversichert über einen Arbeitgeber sind Sie, sobald Sie in einem Angestelltenverhältnis während mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten. Ganz egal ob Lehrstelle, Nebenjob oder Arbeitsstelle während berufsbegleitendem Studium. Die Unfalldeckung muss obligatorisch versichert sein und kann bei der Grundversicherung der Krankenkasse eingeschlossen werden, wenn keine Unfallversicherung über einen Arbeitgeber besteht. Bei der Unfalldeckung über die Grundversicherung empfehlen wir zusätzlich die UTI-Kapitalversicherung.


Fachchinesisch – Was ist denn das?!

Das ganze Versicherungswesen kann auf den ersten Blick ganz schön verwirrend sein. Neue Ausdrücke, Abkürzungen und Fremdwörter machen das ganze nicht einfacher. Wir haben in unserer Rubrik «Häufige Fragen» ein paar Fragen beantwortet, die Ihnen vielleicht auch schon begegnet sind. Vielleicht finden Sie hier die passenden Informationen.

Das Passende nicht gefunden? Melden Sie sich bei uns – persönlich am Schalter, telefonisch oder per E-Mail. Wir helfen gerne weiter.

Unsere Produkt-Empfehlung für junge Erwachsene

Grundversicherung nach KVG (inkl. Unfalldeckung wenn nicht angestellt)

Zusatzversicherungen nach VVG