50+

50+

 

Die Pension rückt näher und damit auch mehr Zeit, um vielleicht langersehnte Projekte und Träume in Angriff zu nehmen. Damit Sie dabei optimal versichert sind, gilt es rechtzeitig ein paar Anpassungen zu machen, um Versicherungsleistungen aufzufangen, die bis zur Pension über den Arbeitgeber und die damit einhergehende Unfallversicherung abgedeckt sind. Einige Versicherungsleistungen fallen nämlich mit der Pension weg und können nicht mehr abgeschlossen werden. Nachfolgend ein paar Tipps, woran Sie denken sollten, damit Sie dem wohlverdienten Ruhestand entspannt entgegensehen können.

Prämienrechner

Postleitzahl

Jahrgang

Geschlecht

Woran Sie denken sollten

Unfalldeckung einschliessen

Während Sie in einem Anstellungsverhältnis mit mehr als 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche sind, sind Sie über die Unfallversicherung des Arbeitgebers gegen die Folgen eines Unfalls versichert. Mit der Pension erlischt diese Deckung. Sie müssen diese Deckung im Anschluss nahtlos bei der Grundversicherung einschliessen. Sie können dies jederzeit auf Monatsbeginn tun.

UTI Kapitalversicherung abschliessen (Unfall-Tod und -Invalidität)

Die Unfallversicherung über den Arbeitgeber deckt Leistungen ausserhalb der Gesundheitskosten ab, die in der Unfalldeckung der Grundversicherung nicht enthalten sind. Um dies zu kompensieren, empfehlen wir Ihnen den Abschluss der UTI-Kapitalversicherung. Der Abschluss ist bis zum 65. Altersjahr möglich.

Zusatzversicherungen abschliessen

Der Abschluss von Zusatzversicherungen ist lediglich bis zu einem bestimmten Alter und unter Berücksichtigung einer Gesundheitsdeklaration möglich. Sind Sie noch nicht ausreichend versichert, dann warten Sie nicht zu lange. Die empfohlene UTI-Kapitalversicherung kann bis zum 65. Altersjahr abgeschlossen werden. Die bereits vor der Pension empfehlenswerten Zusatzversicherungen Krankenpflege-Zusatz, Kombi und Komplementär können bis zum 70. Altersjahr unter Berücksichtigung einer Gesundheitsdeklaration abgeschlossen werden.

Unsere Produkt-Empfehlung im Hinblick auf die Pension

Grundversicherung nach KVG (inkl. Unfalldeckung wenn nicht angestellt)

Zusatzversicherungen nach VVG