Das ändert sich im 2026

Das ändert sich im 2026

Das folgende Zitat des griechischen Philosophen Heraklit passt hier ganz gut: «Nichts ist so beständig wie der Wandel». Und so ändern sich auch im Krankenversicherungswesen ein paar Dinge zum Jahresbeginn 2026. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Impfungen von der Franchise befreit

Impfungen, welche in der Grundversicherung abgedeckt sind, sind ab Januar 2026 von der Jahresfranchise befreit.

Was sich nicht ändert: Der Selbstbehalt bleibt bestehen. Auch die weiteren Bedingungen, die für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen, sowie die Notwendigkeit einer ärztlichen Verordnung bleiben unverändert.

Medikamente: Originalpräparat und Generika/Biosimilars

Künftig dürfen Apothekerinnen und Apotheker auf eigene Initiative und in Absprache mit Ihnen ein verordnetes Originalpräparat durch Generika oder sogenannte Biosimilars ersetzen, sofern nicht ausdrücklich das Originalpräparat verordnet ist.

Apothekerinnen und Apotheker sind in Bezug auf Präparate, deren Inhaltsstoffe und verfügbare, kostengünstige Alternativen bestens informiert und verfügen über die nötige Kompetenz für diese Entscheidung. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die Kosten im Pharma-Bereich im Zaum zu halten.

Was ist der Unterschied zwischen Generika und Biosimilars?

Biosimilars und Generika sind beides Nachahmerprodukte von Originalpräparaten. Dennoch unterscheiden sie sich deutlich in ihrer Herstellung, ihrer Struktur und den Anforderungen an die Zulassung.

Generika sind vollständig identische Nachbildungen von klassisch chemisch produzierten Medikamenten. Sie bestehen aus kleinen, klar definierten Molekülen und werden durch standardisierte chemische Verfahren hergestellt. Dadurch ist ihr Produktionsprozess relativ unkompliziert und günstig. Sobald der Patentschutz endet, können Generika meist rasch eingeführt werden, da keine umfangreichen klinischen Prüfungen mehr nötig sind.

Biosimilars hingegen beziehen sich auf komplexe biologische Arzneimittel. Sie bestehen aus grossen Molekülen wie Proteinen und werden mithilfe lebender Zellen oder Organismen biotechnologisch hergestellt. Dieser Herstellungsprozess ist aufwendig und anfälliger für natürliche Schwankungen. Da ein biologisches Präparat nie exakt kopiert werden kann, müssen Biosimilars in detaillierten Laboruntersuchungen sowie in präklinischen und klinischen Studien zeigen, dass sie dem Original in Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit in nichts nachstehen.

Arztrechnungen sehen künftig anders aus: Tardoc ersetzt Tarmed

Vor bald 22 Jahren, per 1. Januar 2004, trat der Tarif «Tarmed» in Kraft, mit dem die Arztrechnungen so daher kamen, wie wir sie heute kennen. Per 1. Januar 2026 wird dieser nun von einem neuen Tarif abgelöst, dem «Tardoc».

Einiges wird neu sein, aber nicht alles. Die Rechnungen werden den bisherigen sicherlich ähnlich sein. Wir sind nach wie vor darauf angewiesen, dass Sie die Rechnungen selber auch kontrollieren.

  • Ob eine Behandlung stattgefunden hat.
  • Wie lange eine Behandlung dauerte.
  • Ob Ihre Daten darauf korrekt sind.
  • Ob die aufgeführten Medikamente abgegeben/verabreicht wurden.
  • Ob es ein Notfall war, wenn die Behandlung als Notfall ausgewiesen wird.

All diese Dinge können nur Sie prüfen und hier sind wir weiterhin auf Ihre wertvolle Mithilfe angewiesen.

Wir geben Ihnen gerne sämtliche uns bisher zur Verfügung stehenden Informationen weiter, die für diese Kontrolle notwendig sein werden. Die Rechnungen werden nach wie vor in zwei Abschnitte gegliedert sein. Der erste Abschnitt umfasst allgemeine Angaben, im Anschluss folgt weiterhin die Auflistung der erbrachten Leistungen.

Allgemeine Angaben (oben)

Im ersten, eingerahmten Abschnitt, stehen allgemeine Angaben zu Ihnen als Patient oder Patientin, zum Leistungserbringer, der Diagnose, ob es sich um Krankheit, Unfall oder Mutterschaft handelt, etc. Dieser Teil wird durch ein paar weitere Angaben ergänzt werden. Überprüfen Sie hier:

  • Ist korrekt ausgewiesen, ob es sich um Krankheit, Unfall oder Mutterschaft handelt? Dies ist für uns wichtig, damit wir die Rechnung gleich korrekt prüfen und vergüten können.
  • Stimmen Ihre persönlichen Angaben (korrekter Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum). Sollten diese Angaben nicht korrekt sein, können wir die Rechnung nur erschwert Ihren Unterlagen zuordnen. Gerade bei Leistungserbringern mit wiederkehrender Rechnungsstellung, ist für uns eine genaue Übereinstimmung der Daten eine grosse Erleichterung.
    Stimmen die Angaben nicht? Korrigieren Sie die Angaben auf der Rechnung, bevor Sie diese bei uns einreichen und veranlassen Sie in jedem Fall die Korrektur beim Leistungserbringer für künftige Rechnungen.

Erbrachte Leistungen (unten)

Die grösste Änderung wird hier die Einführung von Pauschalen sein. Pauschalen kennen wir bereits von Spitalaufenthalten, wo für eine bestimmte Behandlung ein Pauschalbetrag verrechnet wird, der dann alle dazu notwenigen Arbeitsschritte, Instrumente und Medikamente beinhaltet, unabhängig von der Menge und der Dauer des Aufenthaltes.

Solche Pauschalen werden nun teils auch bei den ambulanten Rechnungen eingeführt. Somit kann es sein, dass künftig für eine Behandlung eine Pauschale verrechnet wird und dabei nicht mehr einzeln Medikamente und Präparate aufgeführt werden, die zu eben dieser Behandlung gehören. Dabei wird auch nicht mehr mit Konsultationen und entsprechenden Zeitangaben abgerechnet. Es gibt hier also bei den Pauschalen für Sie weniger zu kontrollieren.

Aber es werden nicht alle Behandlungen mit Pauschalen abgerechnet werden können. Wenn nach wie vor mit Einzelpositionen abgerechnet wird, ist die für Sie auffälligste Änderung wohl bei den Konsultationen feststellbar. Bisher wurde hier eine «erste Konsultation» (5 Minuten), beliebig viele «weitere Konsultationen» (jeweils 5 Minuten) und eine «letzte Konsultation» (5 Minuten) pro Behandlungstag verrechnet. Bei zwanzig Minuten Behandlung also eine erste, zwei weitere und eine letzte Konsultation.

Die «erste Konsultation» (5 Minuten) bleibt unverändert. Die «weiteren Konsultationen» werden neu pro Minute abgerechnet. «Letzte Konsultation» entfällt.

Bitte kontrollieren Sie weiterhin:

  • Ob aufgeführte Medikamente abgegeben/verabreicht wurden. Ob ein aufgeführtes Medikament Teil einer Pauschale ist und nicht zusätzlich verrechnet werden dürfte, werden wir kontrollieren.
  • Stimmen bei einer Abrechnung von Einzelpositionen die verrechneten Konsultationszeiten (zusammengezählte Minuten) mit der Behandlungszeit überein?

Unsere Hinweise zum Thema «Rechnungskontrolle» werden wir nach den ersten Erfahrungen laufend anpassen und Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.